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Nachgefragt! Die Reihe.
Nachgefragt!
Bernd Felder gibt Antworten zur Neuorganisation im SGB II
Die SGB-II-Strukturreform wurde im Gesetzgebungsverfahren beschlossen. Welchen Handlungsbedarf löst die Neuregelung aus?
Handlungsbedarf ergibt sich auf allen staatlichen Ebenen: Für die Kommunen schafft der Gesetzgeber weitere 41 Plätze, um so genannte Optionskommune zu werden. Städte und Landkreise mit bisher getrennter Aufgabenwahrnehmung müssen sich deshalb entscheiden: Entweder sie betreuen Langzeitarbeitslose gemeinsam mit der Agentur für Arbeit, oder sie übernehmen die Aufgabe in Eigenregie.
Für die Länder entstehen neue Aufgaben in der Steuerung des SGB II. Sie schließen Zielvereinbarungen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Optionskommunen ab und müssen in den neu zu schaffenden Gremien sprachfähig sein (Bund-Länder-Ausschuss und Kooperationsausschuss).
Was bedeutet das für die Kommunen? Worauf ist zu achten?
Für die Entscheidung Optionskommune ja oder nein bietet sich ein mehrstufiges Vorgehen an: Ein Strategie-Workshop zur künftigen Trägerschaft (inklusive Bewertungsraster) vereinfacht den Entscheidungsprozess. Ein darauf aufbauendes Strategie-Papier, das die Wahl für das präferierte Trägermodell begründet, hilft dann, die Kommunalpolitik ins Boot zu holen.
Entscheidet sich eine Kommune für das Optionsmodell, kommt es stark auf die Qualität der Bewerbung an. Denn voraussichtlich werden mehr Anträge eingehen als Plätze zur Verfügung stehen. Wichtig ist ein professioneller Zulassungsantrag, der die arbeitsmarktpolitische Kompetenz aufzeigt sowie die geplanten Organisations-, Kontroll- und Übergangsstrukturen darstellt.
Welche neuen Aufgaben kommen auf die Länder zu?
Die arbeitsmarktpolitische Steuerung auf Länderebene beschränkt sich bislang auf den Europäischen Sozialfonds und einzelne, eigenständige Landesprogramme. Das ändert sich nun: Die Länder müssen feststellen, ob eine Stadt oder ein Landkreis für die Zulassung als Optionskommune geeignet ist. Dafür sind entsprechende Bewertungsverfahren zu entwickeln. Darüber hinaus müssen die Länder mit dem Bund sowie den Optionskommunen im Land regelmäßig Ziele und Schwerpunkte der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik festlegen. Herausforderung Nummer eins für jedes Bundesland ist hier, eine eigenständige Fachkompetenz und Datengrundlage aufzubauen.
Wie könnte die bundesweite Steuerung des SGB II weiterentwickelt werden?
Bisher gibt es einen Zielvereinbarungsprozess zwischen dem BMAS und der Bundesagentur für Arbeit (BA). Außerdem erstellt die BA die SGB-II-Statistik, in die auch die Daten der bisherigen Optionskommunen einfließen. Die Optionskommunen sind ihrerseits in einem eigenen Benchmarking-Kreis organisiert.
Das gesamte System muss nun neu sortiert werden. Dazu hat das BMAS die Verordnung zur Festlegung von Kennzahlen (Stand: 24.06.2010) vorgelegt. Die hier festgelegten Kennzahlen und Verfahren sind ein großer Schritt nach vorne. Nun gilt es diese Kennzahlen mit wirkungsanalytischen Betrachtungen zu verknüpfen. So werden zum Beispiel Zusammenhänge sichtbar, warum die Betreuung bei einzelnen Kommunen besonders gut funktioniert. Daraus lassen sich dann praktische Ansätze für andere Kommunen ableiten und Lernprozesse in Gang setzen.
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Experteninfo: Bernd Felder ist Principal Consultant Public Services bei Steria Mummert Consulting.
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